Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geschäftsgrundlage
Lieblingsfach (im folgenden ‚Vermieter‘) vermietet auf seiner Geschäftsfläche Regalflächen und weitere Einzelpräsentationsmöglichkeiten an den Mieter. Der Vermieter übernimmt den Verkauf und die Rechnungsabwicklung für den Mieter, der als Gegenleistung den im Mietvertrag vereinbarten Mietzins zzgl. einer Verkaufsprovision bezahlt.
2 Geltung
Ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Sie gelten auch für alle zukünftigen Mietverträge und müssen nicht wiederholt vereinbart werden. Gegenbedingungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann wirksam, wenn sie der Vermieter schriftlich anerkennt.
2 Geltung
Ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Sie gelten auch für alle zukünftigen Mietverträge und müssen nicht wiederholt vereinbart werden. Gegenbedingungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann wirksam, wenn sie der Vermieter schriftlich anerkennt.
3 Mietkonditionen
3.1 Die Miete richtet sich nach den durch den Mieter im Mietvertrag ausgewählten Flächen und dem dazu aufgeführten Mietzins. Einzelabsprachen über Rabatte oder Sonderkonditionen gelten nur dann, wenn sie schriftlich im Mietvertrag festgehalten sind.
3.2 Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate. Der Mietzeitraum verlängert sich automatisch um einen Monat sollte er nicht 10 Tage vor Ablauf der Mietzeit gekündigt werden.
3.3 Der Mietzeitraum beginnt jeweils zum Vertragsdatum.
3.4 Der Mietzins wird erstmals zum Vertragsbeginn und dann monatlich fällig und wird per Überweisung oder bar/ec-Karte im Laden beglichen.
3.5 Die verbliebenen Produkte müssen vom Mieter spätestens 7 Tage nach Ablauf des Mietzeitraums abgeholt werden.
3.6 Ist der Mieter mit seiner Mietzahlung im Verzug, so ist der Vermieter berechtigt die fristlose Kündigung auszusprechen und den ausstehenden Mietzins ggfls. mit Verkaufseinnahmen gegen zu rechnen.
3.7 Untervermietung oder eine unentgeltliche Überlassung der Mietfläche an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet.
4 Verkaufsprovision & Auszahlung
4.1 Für die Pflege der gemieteten Einzelpräsentationsfläche, Verkaufs- und Informationsgespräche, Werbung, Versicherung und die komplette Rechnungsabwicklung erhält der Vermieter eine Verkaufsprovision (Servicepauschale) von derzeit 10% des Nettopreises.
4.2 Die erzielten Verkäufe des Mieters werden abzüglich der Provision bis zum 5. Werktag des Folgemonats auf das im Mietvertrag angegebene Konto überwiesen oder auf Absprache für einen längeren Zeitraum zusammengefasst überwiesen. Auf Anfrage des Mieters kann die monatliche Abrechnung der Verkäufe auch bar im Ladengeschäft abgewickelt werden.
4.3 Der Mieter erhält auf Wunsch vom Vermieter eine monatliche Abrechnung über die getätigten Verkäufe ausgehändigt.
4.4 Die Versteuerung der aus den Verkäufen erzielten Einnahmen liegt in der Eigenverantwortung des Mieters.
5 Gebrauch der Ausstellungsflächen & Versicherung
5.1 Für die vom Mieter eingestellten Produkte besteht durch den Vermieter ein Versicherungsschutz gegen Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser sowie Sturm- und Feuerschäden. Der Vermieter kann aus versicherungstechnischen Gründen keinen Schutz gegen Diebstahl während der Öffnungszeiten, Sachbeschädigung und Vandalismus gewähren.
5.2 Der Mieter versichert, dass die von ihm eingebrachten Produkte frei von Rechten Dritter sind und er alleiniger, rechtmäßiger und allein verfügungsberechtigter Eigentümer ist.
5.3 Der Zustand und die Qualität der Produkte unterliegen der Haftung und Aufsichtspflicht des Mieters. Er bleibt rechtmäßiger Eigentümer seiner Produkte und haftet bei Mängeln und Reklamationen. Sollte es in besonderen Fällen erforderlich sein, ist der Vermieter berechtigt die Kontaktdaten des Mieters an den Käufer weiterzuleiten.
5.4 Der Mieter wird vom Vermieter informiert, sobald seine Mietfläche mit Produkten aufgefüllt werden sollte. Dies kann nach Absprache während der Öffnungszeiten geschehen.
5.5 Der Vermieter behält sich aus eventuell entstandenen verkaufstechnischen Gründen vor, die Anordnung der Mietfächer bei Bedarf zu verändern. Die Größe und Art der Mietfläche bleibt erhalten. Der Vermieter garantiert in diesem Fall eine vergleichbare Präsentation.
5.6 Der Vermieter behält sich vor, Produkte oder Produktgruppen, die nicht zum gesamten Erscheinungsbild des Ladengeschäftes passen, abzulehnen. Die Entscheidung hierüber fällt vor Abschluss des Mietvertrages.
6 Einlieferung der Produkte & Etikettierung
6.1 Die Einlieferung der Produkte erfolgt durch den Mieter zu einem vereinbarten Termin. Alle Produkte müssen auf einer Artikelliste mit folgenden Punkten erfasst sein: Artikelbeschreibung, Anzahl, Verkaufspreis.
7 Datenschutz
Sämtliche vom Mieter erhobenen persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten werden nur im Rahmen der Vertragsbeziehung und nur, wenn zwingend notwendig an Dritte weitergegeben (z.B. bei Reklamation die Telefonnummer des Mieters).
8 Schlussbestimmungen
9.1 Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
9.2 Änderungen, Ergänzungen, sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, ersetzt.
3.4 Der Mietzins wird erstmals zum Vertragsbeginn und dann monatlich fällig und wird per Überweisung oder bar/ec-Karte im Laden beglichen.
3.5 Die verbliebenen Produkte müssen vom Mieter spätestens 7 Tage nach Ablauf des Mietzeitraums abgeholt werden.
3.6 Ist der Mieter mit seiner Mietzahlung im Verzug, so ist der Vermieter berechtigt die fristlose Kündigung auszusprechen und den ausstehenden Mietzins ggfls. mit Verkaufseinnahmen gegen zu rechnen.
3.7 Untervermietung oder eine unentgeltliche Überlassung der Mietfläche an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet.
4 Verkaufsprovision & Auszahlung
4.1 Für die Pflege der gemieteten Einzelpräsentationsfläche, Verkaufs- und Informationsgespräche, Werbung, Versicherung und die komplette Rechnungsabwicklung erhält der Vermieter eine Verkaufsprovision (Servicepauschale) von derzeit 10% des Nettopreises.
4.2 Die erzielten Verkäufe des Mieters werden abzüglich der Provision bis zum 5. Werktag des Folgemonats auf das im Mietvertrag angegebene Konto überwiesen oder auf Absprache für einen längeren Zeitraum zusammengefasst überwiesen. Auf Anfrage des Mieters kann die monatliche Abrechnung der Verkäufe auch bar im Ladengeschäft abgewickelt werden.
4.3 Der Mieter erhält auf Wunsch vom Vermieter eine monatliche Abrechnung über die getätigten Verkäufe ausgehändigt.
4.4 Die Versteuerung der aus den Verkäufen erzielten Einnahmen liegt in der Eigenverantwortung des Mieters.
5 Gebrauch der Ausstellungsflächen & Versicherung
5.1 Für die vom Mieter eingestellten Produkte besteht durch den Vermieter ein Versicherungsschutz gegen Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser sowie Sturm- und Feuerschäden. Der Vermieter kann aus versicherungstechnischen Gründen keinen Schutz gegen Diebstahl während der Öffnungszeiten, Sachbeschädigung und Vandalismus gewähren.
5.2 Der Mieter versichert, dass die von ihm eingebrachten Produkte frei von Rechten Dritter sind und er alleiniger, rechtmäßiger und allein verfügungsberechtigter Eigentümer ist.
5.3 Der Zustand und die Qualität der Produkte unterliegen der Haftung und Aufsichtspflicht des Mieters. Er bleibt rechtmäßiger Eigentümer seiner Produkte und haftet bei Mängeln und Reklamationen. Sollte es in besonderen Fällen erforderlich sein, ist der Vermieter berechtigt die Kontaktdaten des Mieters an den Käufer weiterzuleiten.
5.4 Der Mieter wird vom Vermieter informiert, sobald seine Mietfläche mit Produkten aufgefüllt werden sollte. Dies kann nach Absprache während der Öffnungszeiten geschehen.
5.5 Der Vermieter behält sich aus eventuell entstandenen verkaufstechnischen Gründen vor, die Anordnung der Mietfächer bei Bedarf zu verändern. Die Größe und Art der Mietfläche bleibt erhalten. Der Vermieter garantiert in diesem Fall eine vergleichbare Präsentation.
5.6 Der Vermieter behält sich vor, Produkte oder Produktgruppen, die nicht zum gesamten Erscheinungsbild des Ladengeschäftes passen, abzulehnen. Die Entscheidung hierüber fällt vor Abschluss des Mietvertrages.
6 Einlieferung der Produkte & Etikettierung
6.1 Die Einlieferung der Produkte erfolgt durch den Mieter zu einem vereinbarten Termin. Alle Produkte müssen auf einer Artikelliste mit folgenden Punkten erfasst sein: Artikelbeschreibung, Anzahl, Verkaufspreis.
7 Datenschutz
Sämtliche vom Mieter erhobenen persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die erhobenen Daten werden nur im Rahmen der Vertragsbeziehung und nur, wenn zwingend notwendig an Dritte weitergegeben (z.B. bei Reklamation die Telefonnummer des Mieters).
8 Schlussbestimmungen
9.1 Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
9.2 Änderungen, Ergänzungen, sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mietvertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, ersetzt.
Ust.-ID-Nr: DE309649903